Bava Kamma 101

Kapitel 101

א לא משום דלית ביה הבלא אי הכי הוזק בו חייב הא לית ביה הבלא אמר ליה אין הבל למיתה ויש הבל לנזקין
1 Nein, weil in solchen keine Stickluft vorhanden ist. – Wieso heißt es demnach, wenn sie beschädigt werden, sei er ersatzpflichtig, solche haben ja keine Stickluft!? – Ich will dir sagen, sie haben nicht genügend Stickluft, um den Tod herbeizuführen, wohl aber um eine Schädigung herbeizuführen.
ב איתיביה בית הסקילה היה גבוה שתי קומות ותני עלה וקומה שלו הרי כאן שלש ואי סלקא דעתך יש חבטה בפחות מי' למה לי כולי האי
2 Er wandte ferner gegen ihn ein: Der Steinigungsraum war zwei Mann hoch, und hierzu wird gelehrt, zu diesen komme noch seine eigene Höhe hinzu, das sind drei. Wozu ist nun eine solche Höhe nötig, wenn man sagen wollte, auch bei weniger als zehn [Handbreiten] werde ein [tötlicher] Schlag herbeigeführt!? –
ג ולטעמיך נעביד עשרה אלא כר"נ דאמר ר"נ אמר רבה בר אבוה אמר קרא (ויקרא יט, יח) ואהבת לרעך כמוך ברור לו מיתה יפה
3 Auch nach deiner Ansicht ist ja einzuwenden: sollte man ihn doch nur zehn [Handbreiten] hoch gemacht haben!? Vielmehr ist dies nach R. Naḥman zu erklären, denn R. Naḥman sagte im Namen des Rabba b. Abuha: Die Schrift sagt:<i>du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst</i>, wähle für ihn einen leichten Tod. –
ד אי הכי נגבה טפי משום דמינוול
4 Demnach sollte man ihn noch höher errichtet haben!? – Er würde verunstaltet werden.
ה איתיביה (דברים כב, ח) כי יפול הנופל ממנו ממנו ולא בתוכו
5 Er wandte ferner gegen ihn ein:<i>Wenn jemand von diesem</i><i>herunterfallen sollte</i>, nicht aber in dieses.
ו כיצד היתה רה"ר גבוה ממנו עשרה טפחים ונפל מתוכה לתוכו פטור עמוקה ממנו עשרה טפחים ונפל מתוכו לתוכה חייב
6 Wenn nämlich die Straße zehn Handbreiten höher ist, sodaß man aus dieser auf [das Dach] fallen kann, so ist er frei, wenn sie aber zehn Handbreiten tiefer ist, sodaß man [vom Dache] auf diese fallen kann, so ist er verpflichtet.
ז ואי ס"ד יש חבטה בפחות מי' למה לי עשרה א"ל שאני בית דכל פחות מעשרה לאו בית הוא
7 Wozu sind nun zehn [Handbreiten] erforderlich, wenn man sagen wollte, auch bei weniger als zehn werde ein [tötlicher] Schlag herbeigeführt!? Dieser erwiderte: Anders ist es bei einem Hause, denn weniger als zehn [Handbreiten] ist es kein Haus mehr. –
ח אי הכי השתא נמי דהוי מאבראי עשרה דל מיניה תקרה ומעזיבה מגואי לא הוי עשרה א"ל כגון דחק מגואי
8 Demnach ist es ja auch jetzt keines, denn wenn es auch draußen zehn [Handbreiten] hoch ist, innen aber sind es ja keine zehn, da Gebälk und Estrich abzuziehen sind!? – Wenn er es innen ausgetieft hat. –
ט אי הכי כי לא הוי נמי מאבראי עשרה משכחת לה דהוי מגואי עשרה כגון דחק בה טפי
9 Demnach kann es ja, auch wenn es außen keine zehn [Handbreiten] hat, innen zehn haben, wenn er es nämlich noch mehr ausgetieft hat!? –
י אלא היינו טעמא דר"נ סבר מכריסא דתורא לארעא כמה הוי ארבעה אריתא דדלאי כמה הוי שיתא הא עשרה אישתכח דכי קא מחבט מעשרה הוא דקא מחבט
10 Vielmehr, folgendes ist der Grund R. Naḥmans: vom Bauche des Ochsen bis zur Erde sind es vier [Handbreiten], die Bewässerungsgrube hat sechs [Handbreiten], das sind also zehn; es ergibt sich somit, daß der Aufschlag aus einer Höhe von zehn [Handbreiten] erfolgt. –
יא אלא מתני' דקתני מה בור שהוא כדי להמית י' טפחים אף כל שיש בו כדי להמית י' טפחים בשיתא נמי סגיא
11 Wieso heißt es demnach in unserer Mišna: wie eine Grube zu töten geeignet und zehn Handbreiten tief ist, ebenso auch alles andere, was zu töten geeignet und zehn Handbreiten tief ist, auch sechs sind ja ausreichend!? –
יב אמרי מתני' דאיגנדר לבור:
12 Ich will dir sagen, unsere Mišna spricht von dem Falle, wenn es in die Grube hineinpurzelt.
יג <big><strong>מתני׳</strong></big> בור של שני שותפין עבר עליו הראשון ולא כסהו והשני ולא כסהו השני חייב:
13 <b>W</b><small>ENN EINE</small> G<small>RUBE ZWEI</small> T<small>EILHABERN GEHÖRT UND DER EINE AN DIESER VORÜBERGEHT UND SIE NICHT ZUDECKT</small>, <small>UND DER ANDERE EBENFALLS</small>, <small>UND SIE NICHT ZUDECKT</small>, <small>SO IST DER ANDERE ERSATZPFLICHTIG</small>.
יד <big><strong>גמ׳</strong></big> אמרי בור של שני שותפין היכי משכחת לה הניחא אי סבירא לן כר"ע דאמר בור ברשותו חייב משכחת לה בחצר של שניהם ובור של שניהם והפקירו רשותן ולא הפקירו בורן
14 GEMARA. Wieso kann eine Grube zwei Teilhabern gehören? Allerdings kann es vorkommen, wenn wir der Ansicht R. A͑qibas sind, welcher sagt, man sei für eine Grube auf eigenem Gebiete ersatzpflichtig, wenn nämlich der Hof samt der Grube beiden gehörte und sie den Hof und nicht die Grube preisgegeben haben;
טו אלא אי סבירא לן בור ברשותו פטור היכי משכחת לה דחייב עליה ברה"ר וברה"ר בור של שני שותפין היכי משכחת לה
15 wenn wir aber der Ansicht sind, man sei für eine Grube auf eigenem Gebiete nicht ersatzpflichtig, so kann man ja nur für eine auf öffentlichem Gebiete ersatzpflichtig sein, wieso kann nun eine Grube auf öffentlichem Gebiete zwei Besitzer haben?
טז אי דשוו שליח תרוייהו ואמרי ליה זיל כרי לן ואזל כרה להו אין שליח לדבר עבירה ואי דכרה האי חמשה והאי חמשה נסתלקו להו מעשה ראשון
16 Wenn sie etwa einen Vertreter beauftragt haben, für sie eine Grube zu graben, und er dies getan hat, so gibt es ja keinen Vertreter für eine verbotene Handlung. Und wenn etwa der eine fünf und der andere fünf [Handbreiten] gegraben hat, so ist ja die Tätigkeit des ersteren aufgehoben worden.
יז הניחא לרבי ולנזקין משכחת לה אלא לרבי ולמיתה ולרבנן בין למיתה בין לנזקין היכי משכחת לה
17 Allerdings kann dies nach Rabbi hinsichtlich der Schädigung vorkommen, wieso aber kann dies nach Rabbi hinsichtlich des Todes und nach den Rabbanan sowohl hinsichtlich des Todes als auch hinsichtlich der Schädigung vorkommen!?
יח אמר רבי יוחנן כגון שעקרו שניהן חוליא בבת אחת והשלימו לעשרה
18 R. Joḥanan erwiderte: Wenn sie zusammen den [letzten] Erdklumpen herausgenommen und sie auf zehn [Handbreiten] ergänzt haben.
יט מאי רבי ומאי רבנן דתניא אחד החופר בור תשעה ובא אחר והשלימה לעשרה האחרון חייב רבי אומר אחר אחרון למיתה ואחר שניהם לנזקין
19 Was ist das für [ein Streit zwischen] Rabbi und den Rabbanan? – Es wird gelehrt: Wenn jemand eine Grube von neun [Handbreiten] gegraben und ein anderer gekommen und sie auf zehn ergänzt hat, so ist der andere ersatzpflichtig. Rabbi sagt, der andere bei einem Todesfalle, und beide bei einer Beschädigung. –
כ מאי טעמא דרבנן דאמר קרא (שמות כא, לג) כי יפתח וכי יכרה אם על פתיחה חייב על כרייה לא כל שכן אלא להביא כורה אחר כורה שסילק מעשה ראשון
20 Was ist der Grund der Rabbanan? – Die Schrift sagt:<i>wenn jemand [eine Grube] öffnet oder gräbt</i>, und da man, wenn man wegen des Öffnens ersatzpflichtig ist, um so mehr wegen des Grabens ersatzpflichtig ist, so schließt dies den Fall ein, wenn einer das Graben des anderen fortsetzt; er hat dadurch die Tätigkeit des ersteren aufgehoben. –
כא ורבי אמר לך הנהו מיצרך צריכי כדאמרינן ורבנן נמי מיצרך צריכי
21 Und Rabbi!? – Er kann dir erwidern: dies ist nötig, wie wir bereits gesagt haben. – Auch nach den Rabbanan ist es ja dieserhalb nötig!? –
כב אלא היינו טעמא דרבנן אמר קרא כי יכרה איש בור אחד ולא שנים
22 Vielmehr, folgendes ist der Grund der Rabbanan: die Schrift sagt: <i>wenn jemand eine Grube gräbt</i>, einer und nicht zwei. –
כג ורבי ההוא מיבעי ליה כי יכרה איש בור ולא שור בור
23 Und Rabbi!? – Hieraus entnimmt er folgendes: <i>wenn jemand eine Grube gräbt</i>, nicht aber, wenn ein Ochs eine Grube gräbt. –
כד ורבנן תרי איש בור כתיבי
24 Und die Rabbanan!? – [Die Worte] <i>jemand eine Grube</i> kommen zweimal vor. –
כה ורבי איידי דכתב האי כתב האי
25 Und Rabbi!? – Da sie bei dem einen gebraucht werden, so werden sie auch beim anderen gebraucht. –
כו וממאי דלחיובי בתרא דלמא לחיובי קמא
26 Woher, daß dies darauf hindeutet, daß der andere ersatzpflichtig ist, vielleicht darauf, daß der erste ersatzpflichtig ist!? –
כז לא סלקא דעתך דאמר קרא (שמות כא, לד) והמת יהיה לו ההוא דקא עביד מיתה
27 Dies ist nicht einleuchtend, denn die Schrift sagt: <i>und das tote soll ihm gehören</i>, dem, der den Tod herbeigeführt hat. –
כח והאי והמת יהיה לו מבעי ליה לכדרבא דאמר רבא שור פסולי המוקדשין שנפל לבור פטור שנאמר והמת יהיה לו במי שהמת שלו
28 Aber [die Worte:] <i>und das tote soll ihm gehören</i>, sind ja für eine Lehre Rabas nötig!? Raba sagte nämlich: Wenn ein für das Heiligtum untauglich gewordener Ochs in eine Grube gefallen ist, so ist der Eigentümer ersatzfrei, denn es heißt: <i>und das tote soll ihm gehören</i>, nur wenn das tote ihm [unbeschränkt] gehört. –
כט אמרי ולאו ממילא שמעת מינה דבההוא דעבד מיתה עסקינן:
29 Ich will dir sagen, ist es etwa nicht selbstverständlich, daß hier von dem gesprochen wird, der den Tod herbeigeführt hat!?
ל ת"ר אחד החופר בור עשרה ובא אחר והשלימה לכ' ובא אחר והשלימה לשלשים כולן חייבין ורמינהו אחד החופר בור עשרה ובא אחר וסייד וכייד האחרון חייב
30 Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand eine Grube von zehn [Handbreiten] gegraben hat, und darauf ein anderer kommt und sie auf zwanzig ergänzt, und darauf ein dritter und sie auf dreißig ergänzt, so sind sie alle ersatzpflichtig. – Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Wenn jemand eine Grube von zehn [Handbreiten] gegraben hat, und ein anderer kommt und sie auskalkt und anstreicht, so ist der andere ersatzpflichtig.